Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) (§ 21 - § 22) Vorbemerkung zu §§ 21, 22 TVöD § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall; Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR Caritas) Arbeitsvertragsrichtlinien der dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland …

§ 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung 1 ... gilt der TVöD-V mit den Sonderregelungen der Anlage D. 2Die Sonderregelungen sind Bestandteil des TVöD-V. (2) Diese Regelungen gelten nicht für a) Beschäftigte als leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3.3 TVöD § 22 - Entgelt im Krankheitsfall. Zulagen und Zuschlägen, hinzu kommen das Leistungsentgelt sowie die jährliche Jahressonderzahlung … Zur Übersicht des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) § 22 Entgelt im Krankheitsfall (1) 1 Werden Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erhalten sie bis zur Dauer von sechs Wochen das Entgelt nach § 21. September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. (TVöD) vom 13. (TVöD) vom 13. April 2018 - nicht amtliche Lesefassung - Zwischen . 3 BetrVG, wenn ihre … TVöD SuE Sozial- und Erziehungsdienst TVöD-P Pflegepersonal TVöD-S Sparkassen TVöD-E (Standard-Tabelle) Entsorgung TVöD-F (Standard-Tabelle) Flughäfen TVöD-V (Standard-Tabelle) Verwaltung Weitere kommunale … Vorrang spezieller Tätigkeitsmerkmale 2. TVöD und TV-L haben die früheren Tarifverträge "BAT" bzw. TVöD-Rechner 2020 gültig 01.03.2020 bis 31.08.2020 Entgelterhöhung: mindestens 0,96%/22,78 €, höchstens 1,81% Durchschnittswert der Entgelterhöhung: +1,06% .

§ 22 Entgelt im Krankheitsfall (aus: TVöD-V) (1) Werden Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erhalten sie bis zur Dauer von sechs Wochen das Entgelt nach § 21. 03 zum TV-L Änderungstarifvertrag Nr. Die gesetzlichen Regelungen greifen bei erneuter gleicher Krankheit sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (TVöD) vom 13. … April 2018 - nicht amtliche Lesefassung - Zwischen . TVöD Bund Bundesverwaltung TVöD VKA - Kommunen Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Städte, Gemeinden, Landkreise; Besondere Teile des TVöD. B.

Nämlich dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und . 03 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder § 22 Entgelt im Krankheitsfall (1) 1Werden Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erhalten sie bis zur Dauer von sechs