Für die Ummeldung oder Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeugs muss außerdem der alte Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) und der Bericht der letzten Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Um zu verhindern, dass neben dem eigenen Kfz nicht auch noch die originale Zulassung bei einem Diebstahl verloren geht, entscheiden sich einige Fahrer dazu, eine Kopie vom Fahrzeugschein im Auto zu lassen. § 48 Abs. Hier reicht es aus, sich von der Versicherung telefonisch eine sogenannte eVB-Nummer geben zu lassen. Im Grunde wäre dies auch eine clevere Idee, allerdings müssen Fahrzeugführer bei einer Kontrolle stets das … Kopie vom Fahrzeugschein im Auto: Ist das der Königsweg? Nein, das tut es nicht. ODER Muss ich das Auto auf meine Mutter anmelden, dann abmelden (dann ist der alte Fahrzeugbrief voll) dann auf mich anmelden, dann abmelden und wieder auf meine Mutter anmelden. Mehr Informationen zum Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV. Zur Anmeldung ist unter anderem ein Kennzeichen nötig sowie eine Versicherung.Doch damit nicht genug: Zur Anmeldung … Hat man einen Neuwagen erworben, reicht der Fahrzeugbrief aus (Zulassungsbescheinigung Teil II). Opel Kadett Forum - hier findest Du relevante Antworten zum Thema: Reicht zum ein Auto anmelden eine kopie des tüvberichts? "Auch wenn es verlockend und bequemer erscheint, statt dem Fahrzeugschein eine Kopie mitzuführen, so ist das keine gute Idee", erklärt Torsten Hesse vom Tüv Thüringen. Statt das Original mitzuführen, sind einige Kraftfahrer dazu übergegangen, eine Kopie vom Fahrzeugschein im Auto zu lassen. 2) Der Fragesteller hat gefragt, ob eine Kopie anerkannt wird. Durch die EU-Richtlinie vom 01.10.2005 für die Kfz-Zulassung wurden vereinheitlichte, fälschungssichere Zulassungsdokumente und die Vergabe von Registriernummern fest­gelegt, die eine bessere Nachverfolgbarkeit gewährleisten. Und diese Frage hat nichts damit zu tun, ob es sinnvoll ist oder nicht, den Führerschein bei sich zu haben. Somit habe ich wieder das erwünschte Ergebnis. Reicht es, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Auto mitzuführen? "Auch wenn es verlockend und bequemer erscheint, statt dem Fahrzeugschein eine Kopie mitzuführen, so ist das keine gute Idee", erklärt Torsten Hesse vom Tüv Thüringen. Auf diese Weise gelangen Diebe nicht in den Besitz des echten Dokuments. Angesichts der vorherigen Beschreibungen ist es zwar nicht verwunderlich, dass manche Autofahrer nichts riskieren möchten und lieber nur eine … Auto anmelden: Diese Unterlagen brauchen Sie dafür. kann ich auch mit Kopien von dem Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, : … Eine Kopie gilt in diesem Zusammenhang nicht als Urkunde. Viele Autofahrer fragen sich, ob sie den Fahrzeugschein im Original mit sich führen müssen oder ob eine Kopie ausreichend ist. Änderungen mit Erläuterung im Überblick Zulassung nur noch mit Fahrzeugunterlagen möglich Sie können Kurzzeitkennzeichen nur noch dann beantragen, wenn Ihnen die Fahrzeugunterlagen (Fahrzeugbrief bzw. Wenn Sie wissen möchten, welche Kurzzeitkennzeichen Unterlagen Sie für die Zulassung benötigen, sind Sie hier genau richtig. Stilllegungsbescheinigung Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte. Ein schriftlicher Nachweis ist nicht nötig. Zulassungsbescheinigung II und/ oder Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugschein: Reicht eine Kopie im Auto aus? Beide Teile, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sollte man auf der Zulassungsstelle dabei haben, wenn man einen Gebrauchtwagen anmelden möchte. 6 der Fahrzeugzulassungsverordnung bestimmt eindeutig, dass derjenige, der den Fahrzeugschein nicht mit sich führt und ihn auf Verlangen berechtigter Personen nicht vorzeigen kann, ordnungswidrig handelt. Eine Kopie reicht nicht aus, denn: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nach Paragraf 11 Absatz 5 der Fahrzeug- Zulassungsverordnung (FZV) "vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen". Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw.