Die Beantragung der Corona-Hilfen erfolgt direkt über die SAB. Hier geht es zum SAB-Förderportal; Anträge, die ab dem 15. O SAB FÖRDERPORTAL Vorheben R4CSVADU3 Antregstellung Vorheben D —ten w m Soforthilfe-Darlehen Corona-Krise Mit gekennze.chnet F d EUROPÄISCHE UNION Vorhaben. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls elektronisch über das Online Förderportal der SAB. Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Antrags- und Auszahlungsfrist: Aufgrund eines erhöhten Anrufaufkommens kann es derzeit zu längeren Wartezeiten kommen. Ort. 01.04.2020: Antrag jetzt auch als PDF zum Download verfügbar, PDF ausgefüllt + Ausweiskopie an corona-wirtschaft@sab.sachsen.de gesendet. In Ausnahmefällen können Anträge wohl auch postalisch eingereicht. Bitte stellen Sie Ihren Antrag online über das Förderportal der SAB.

Umsatzrückgang (S) Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise betroffen ist, am 31.12.2019 wirtschaftlich gesund war und ein Umsatzrückgang von mindestens 20 % erwartet wird. Das Förderportal für die Antragstellung der Corona-Soforthilfen auf der SAB-Homepage steht unter folgendem Link zur Verfügung: portal.sab.sachsen.de/login Der Antragsteller wird durch das elektronische Portal geführt und erhält zur Kontrolle der richtigen Antragstellung eine Bestätigungs-E-Mail von der SAB. Auf Webseite der SAB geschaut -> Server-Fehler. Das entsprechende Formular muss bei der SAB eigenständig abgerufen werden. Die elektronische Antragstellung ist direkt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) möglich. Hier finden Sie eine Hilfestellung zur elektronischen Antragstellung. Daten zum Vorhaben Vorhabensort (S) Geben Sie bitte die Adresse hrer zu fördernden Betriebsstätte an für die Liquiditätshilfe benötigt wire. Fragen zum Förderportal Hilfestellung zur elektronischen Antragstellung (PDF, 575 kB) Wer nicht am ersten Tag zum Ziel kommt, kann Anträge auf Förderung noch bis zum 30. Dieser Zuschuss soll dabei unterstützen, den Verdienstentgang durch Corona-Maßnahmen (z.B.

... Corona-Krise: Soforthilfe für Kleinstunternehmen in den Startlöchern Anträge für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freiberufler ab sofort online. April 2020 per E-Mail eingereicht werden, werden nicht mehr bearbeitet! Die SAB kann Ihnen jedoch versichern, dass die Bearbeitung der Corona-Soforthilfe-Programme in der Bank oberste Priorität hat. Bitte stellen Sie Ihren Antrag über das oben benannte Förderportal. Die Dauer ist mit maximal 3 Monaten begrenzt. Wir unterstützen Sie gern dabei. Zuschuss: Die Corona Soforthilfe für UnternehmerInnen liegt bei maximal 2.000 Euro pro Monat. Sie können den Antrag ebenfalls herunterladen und dann ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises, an corona-wirtschaft@sab.sachsen.de senden. Bürgschaften Für bestehende Unternehmen in Sachsen, die aufgrund der Corona-Pandemie in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und einen größeren Finanzierungsbedarf haben, können über die Bürgschaftsbank Sachsen Bürgschaften beantragen. Heute startete das Soforthilfe-Programm »Sachsen hilft sofort« des sächsischen Wirtschaftsministeriums zur Unterstützung von Unternehmern, landwirtschaftlichen Unternehmen in der Verarbeitung, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in ganz Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind. Täglich mehrmals versucht, immer wieder Fehler. Geschäftsschliessungen, Umsatzrückgang, Auftragsentgang) für UnternehmerInnen in Österreich abzufedern. Das Förderportal der SAB ist die schnellste und sicherste Form der Antragstellung. Für Fragen erreichen Sie die SAB-Hotline unter 0351 4910-1100 sowie unter der E-Mail corona@sab.sachsen.de.